Nach einer Trennung sehen sich beide Ehepartner grundsätzlich auch der Frage ausgesetzt, ob und in welcher Höhe Unterhaltsansprüche für sich und/oder die gemeinsamen Kinder bestehen.
Ist die Höhe der Unterhaltszahlungen bei dem Kindesunterhalt in der Regel noch recht einfach zu ermitteln, stellt sich die Unterhaltshöhe zwischen getrennt lebenden oder geschiedenen Eheleuten meist sehr viel komplexer dar. Gerne beraten wir Sie hinsichtlich Ihrer Ansprüche.





